Japan hat im Politikfeld Geschlechtergleichstellung –
gender equality – seit der Unterzeichnung der UN-Konvention zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) Maßnahmen mit
beachtlichen Zielen beschlossen – insbesondere gilt dies für das Basic
Law for a Gender-equal Society von 1999. Dennoch zeigt Japan im
internationalen Vergleich auffallend niedrige Gleichstellungswerte, etwa mit
Platz 105 von 136 Ländern im Global Gender Gap Report 2013. Diese
Studie fragt nach den Gründen für die Diskrepanz zwischen Zielen und
Politikergebnis von Programmen für gender equality in Japan.
Vorannahmen sind, dass, erstens, der geringe Erfolg auf die Phase der
Implementierung zurückzuführen ist, und zweitens, dass die Präfekturen, die
im Zuge von Dezentralisierungsreformen in den 1990er Jahren formal einen
Bedeutungszugewinn als eigenständige Vollzugsträger erfahren haben, dabei
eine wichtige Rolle spielen. Exemplarisch vergleicht die Politikfeldanalyse
Implementierungsprozesse des Basic Law for a Gender-equal Society in
den Präfekturen Nagasaki und Shiga – Fallbeispiele, deren
Implementierungsstrategien mit sehr unterschiedlichem Erfolg zu verlaufen
scheinen. Drei Zielsetzungen leiten die Analyse: Neben einer
Bestandsaufnahme der Umsetzung werden mögliche, auf Akteure und
institutionellen Rahmen bezogene Gründe, die den Erfolg der Implementierung
beeinträchtigen, sowie Faktoren für besonders hohen outcome,
insbesondere durch progressive Selbstverwaltungsinitiativen,
herausgearbeitet.
INHALT
1. Einleitung
2. Analyserahmen
und methodische Vorgehensweise
3.
Rahmenbedingungen der DKS-Implementierung in japanischen Präfekturen
4. Die
Implementierung von DKS in den Präfekturen Nagasaki und Shiga
5.
Analysebeispiel I: Partizipation von Frauen an Entscheidungsprozessen
6.
Analysebeispiel II: Die DKS-Zentren der Präfekturen Nagasaki und Shiga
7. Dezentrale
Implementierungsprozesse
8. Fazit
9. Anhang