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     Ihara, 
    Saikaku Japanische Parallelfälle im Schatten des 
    Kirschbaumes
 Aus dem vormodernen Japanisch 
    übertragen, eingeleitet und mit Anmerkungen versehen von Michael Kuhl
 2007 • ISBN 978-3-89129-385-0 
    · 184 S.,  kt.  ·  EUR 20,— Ein wesentlicher 
      Grundgedanke des Strafrechts im Japan der Edo-Zeit (1603–1868) lag darin, 
      „[…] eine aus den Fugen geratene Gesellschaft durch das Aufzeigen 
      richtiger Verhaltensweisen und durch Strafandrohung bei deren Verletzung 
      zu ordnen“. Im Honchô-ôin-hiji griff Ihara Saikaku (1642–1693), der 
      herausragende frühbürgerliche Erzähler Japans, gesellschaftliche 
      Rechtsnormen seiner Zeit auf, gab ihnen einen literarischen Rahmen und 
      vermittelt(e), nicht ohne einen ihm eigenen Humor, dem Leser von einst wie 
      heute anhand der geschilderten Kriminal- und Zivilfälle einen Blick auf 
      Rechtsvorstellungen, Verfahrensweisen japanischer Rechtsprechung sowie 
      Formen des Strafmaßes wie auch der Vollstreckung, so, wie sie zu dieser 
      Zeit in Japan vorherrschend waren. „[…], und die Geschichten, die ihm durch Hörensagen zu Ohren gekommen 
      waren, sind uns in unseren Tagen gleich einem aufmunternden Kraut und 
      haben die Gesinnung der Menschen, die – wie der Beifuß sich dem Winde 
      beugt oder das sich verflechtende Stilblütengras – in Verwirrung geraten 
      sind, begradigt, ihre Vernunft ins Klare gesetzt und auf den rechten Weg 
      geführt“, heißt es, diesem Grundgedanken folgend, in einer einleitenden 
      Bemerkung des Autors.
 
 Michael Kuhl, 
    der diese Sammlung von Fallgeschichten aus dem zeitgenössischen Japanisch 
    übersetzte, einleitete und annotierte, studierte Japanologie und Romanistik 
    in Bochum und Tôkyô, arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter im EKO-Haus 
    der Japanischen Kultur und ist Lehrbeauftragter für das Fach ‚Modernes 
    Japan‘ an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 
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